Grundsätzlich ist es dem rechtmäßigen Besitzer bzw. Mieter erlaubt, die Tür zu seinem Objekt zu öffnen. Wir als Schlüsseldienst Leipzig sind nur dazu berechtigt, wenn er zum einen den Auftrag dazu erhalten hat und zum anderen die Identität des Besitzers oder Mieters überprüft hat. Ausnahmen stellen Situationen dar, in denen Gefahr in Verzug ist. In diesem Fall dürfen Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr und ggf. ein hinzugezogener Schlüsseldienst Türen sofort öffnen.